Besuchen Sie uns auf der FAF – Farbe, Ausbau & Fassade (Halle 8, Stand 205)

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Wenn sich vom 20. bis 23. März auf dem Kölner Messegelände alles um Fassadengestaltung und Raumdesign dreht, dürfen auch wir von Team Direkt nicht fehlen. Denn Ihre Gesundheit ist uns wichtig.

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Gute Malerarbeit ist nicht alles: Schutz vor Schäden und Staub sind gefragt

Längst reicht es nicht mehr aus, Haus oder Wohnung des Kunden „nur“ besenrein zu hinterlassen. Klar: Niemand möchte über Tage oder gar Wochen auf einer Baustelle in Staub und Dreck leben. Es geht auch um den Schutz vor Beschädigung des Kundeneigentums: Farbspritzer auf Fenster, Sockelleisten, Bodenbelägen oder gar Möbeln hinterlassen einfach einen schlechten Eindruck. Ganz abgesehen von möglichen Dauer-Schäden an empfindlichen Mobiliar – die machen dann auch keine noch so gute Malerarbeit wieder wett. Aber das – und mögliche Regressforderungen Ihres Kunden – ist nur das eine Problem.

Ihre Gesundheit kann es an den Kragen gehen

Richtig gefährlich kann es nämlich für Ihre Gesundheit werden! Beim Schleifen im Trockenbau, beim Abschlagen von Putz selbst bei Anmischen von Pulvern entsteht feiner (Bau-) Staub. Insbesondere wenn es um die Sanierung von Gebäudefassaden geht: Bei der Bearbeitung von Stein entsteht Quarzstaub. Der kann, über Jahre hinweg eingeatmet Staublunge oder Silikose verursachen. Gefährlich sind vor allem Staubpartikel, die gerade einmal eine Partikelgröße von 0,5–5 Mikrometern aufweisen. Dieser Feinstaub, auch Alveolengängier Staub oder A-Staub genannt, enthält kristalline Kieselsäure. Sie gelangt tief in die Lungenbläschen und kann eine irreparable narbige Veränderung des Lungengewebes auslösen. Je mehr Gewebe zerstört wird, desto stärker sind Atemfunktion, Sauerstoffaufnahme und Durchblutung der Lunge eingeschränkt.

Das zusätzliche Problem an der ganzen Sache: Bis zum Ausbruch der Erkrankung können Jahre vergehen – im Durchschnitt 15 Jahre. Selbst nach Beendigung der belastenden Tätigkeit kann die Erkrankung weiter fortschreiten.

Das Gesetz: Staubgrenzwert von 1,25 mg/m³

Bereits 2014 wurde der Arbeitsplatzgrenzwert für den alveolengängigen A-Staub auf 1,25 mg/m³ abgesenkt. Seit 1. Januar 2019 gilt dieser Grenzwert für A-Staub verpflichtend uns ausnahmslos für alle Gewerke. Wer bei Baustellenkontrollen, zum Beispiel durch die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft, mit erhöhten Grenzwerten angetroffen wird, muss die sofortige Schließung seiner Baustelle befürchten – solange, bis Geräte und Techniken im Einsatz sind, die die Staubexposition gemäß gesetzlicher Vorgabe in Schach halten.

Unsere Lösung: Geräte und Techniken für die staubfreie Baustelle

Um den Grenzwert einhalten zu können genügt der Umstieg auf staubärmere Materialien oder die Ergreifung persönlicher Schutzmaßnahmen wie das Tragen der Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken nicht. Um die Staubbelastung effektiv zu mindern, müssen vor allem technische Lösungen und Verfahren eingesetzt werden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie eine Kombination aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Abschottungsmaßnahmen einsetzen.

Bau-Entstauber ersetzen den Besen auf jeder Baustelle. Die Geräte sehen aus wie herkömmliche Staubsauger, erfüllen mit ihren leistungsstarken Filtern jedoch die Voraussetzungen der Staubklasse M. Damit dürfen sie auf jeder Baustelle eingesetzt werden, auf der quarz- und bleihaltige Stäube entstehen und sind geeignet zum Aufsaugen von Holzstaub und Mineralwolle. Da Bau-Entstauber mit handgeführten Arbeitsmaschinen verbunden werden können, lässt sich Staub direkt an seiner Entstehungsstelle absaugen und gelangt gar nicht erst in die Umgebungsluft.

Staub entsteht sofort, wenn man in die Wand bohrt, Wände abschleift oder Stemmarbeiten erledigt. Hier ist es oft nicht möglich, Absaugvorrichtungen direkt am Werkzeug zu installieren. Es werden weitere Schritte notwendig, um seine Ausbreitung auch über die Baustelle hinaus zu minimieren. Zusätzliche Abschottungsmaßnahmen sind deshalb Pflicht und die Abgrenzung des Arbeitsbereiches von anderen Räumen obligatorisch, beispielsweise mittels mobiler Staubschutzwände oder durch den Ersatz von Türblättern durch Staubschutztüren. Die Zone, in der gearbeitet wird, wird so vom Rest des Gebäudes staubdicht abgeschirmt und Staub, Schmutz und Zugluft werden von anderen Räumen ferngehalten. In der Regel sind solche Trennwände wiederverwendbar und schnell auf- und abgebaut. Somit sorgen sie dafür, dass während auf der einen Seite umgebaut wird, die alltäglichen Aktivitäten auf der anderen Seite ganz normal weitergehen können.

Zudem empfiehlt der Arbeitsschutz die Verwendung eines Luftreinigers, der im Umluftbetrieb die staubhaltige Luft im abgegrenzten Arbeitsbereich dank extrem hohe Filterleistung (HEPA 13) filtert und sauber wieder ausführt. Ein Luftreiniger kann im staubigen Raum selbst, oder, bei Platzmangel, davor positioniert werden, solange der Ansaugschlauch des Geräts Nahe der Staubaustrittsstelle positioniert wird. In Kombination mit Bau-Staubsaugern kann Staub aus verunreinigter Luft im Arbeitsbereich oder in kompletten Räumen damit effektiv entfernt werden. Eine Ausbreitung von Staubemissionen in andere Bereiche, insbesondere in weiterhin bewohnte Räume, wird dadurch verhindert und alle mehr oder weniger beteiligten Personen vor Schmutz und Staub während der Baumaßnahmen geschützt.

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