Die Frist läuft ab: Neue Grenzwerte für A-Stäube gelten ab 1. Januar 2019 für alle Handwerksbetriebe verbindlich

Die Frist läuft ab: Neue Grenzwerte für A-Stäube gelten ab 1. Januar 2019 für alle Handwerksbetriebe verbindlich

Pressemitteilung

Teutschentha – Pulver anmischen, Fliesen schneiden, Laminatleisten sägen oder bei der Endreinigung nach getaner Arbeit: Auf jeder Baustelle entsteht Staub. Er raubt Handwerkern die Sicht und verursacht Niesen und Hustenreiz. Nicht immer ist Staub aber auch sichtbar. Und das ist gefährlich. Denn oft besteht er nur aus winzig kleinen Partikeln, die sich in der Luft verteilen, eingeatmet und nicht wieder abgehustet werden. Solche Feinstäube, die kleiner als 2,5µm sind, gelangen tief in die Lungenbläschen, lagern sich dort ab und können das Gewebe dauerhaft verändern. Schwere Atemwegs- und Lungenerkrankungen sind die Folge.

Aufgrund dieser Gesundheitsgefahr hat der Gesetzgeber so genannte Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Stäuben. So müssen Arbeitgeber unter anderem ermitteln, ob und in welchem Umfang ihre Mitarbeiter durch Stäube gefährdet sein könnten.

Insbesondere die TRGS900 rückt jetzt in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. In ihr sind Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) definiert, die verhindern sollen, dass die Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubwirkung beeinträchtigt wird. „Und hier stehen ab Januar des kommenden Jahres tiefgreifende und verbindliche Veränderungen an“, macht Tim-Olaf Böl von Team Direkt (www.team-direkt.de) aufmerksam.

Er ist Seminarleiter und schult Handwerker unterschiedlichster Branchen in Maßnahmen zum Gesundheits- und Staubschutz. Der Experte für staubfreies Arbeiten erklärt: „Aktuell liegt der AGW für E-Staub bei 10 mg/m³, der für gefährlichen A-Staub bei 3,0 mg/m³. Allerdings beschloss bereits 2014 der Gesetzgeber, letzteren Grenzwert deutlich auf 1,25 mg/m³ abzusenken. Seit 2016 existiert dazu eine Übergangsregelung, nach der unter bestimmten Voraussetzungen der Wert von 3,0 mg/m³ noch bis 31.12.2018 erreicht werden darf. Ab 1. Januar 2019 gilt dann aber auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25 mg/m³ für A-Stäube.“

Die Konsequenzen: Ohne technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen können die meisten Handwerksfirmen am Bau diesen neuen Grenzwert nicht mehr einhalten. „Unserer Einschätzung nach wird deshalb eine Kombination aus Bau-Entstauber mindestens der Staubklasse M, Luftreiniger und Staubschutzwand künftig obligatorisch, soll die Baustelle nicht geschlossen werden“, schätzt Böl. Übrigens: Die BG BAU kontrolliert streng. Schon jetzt gehört das Schließen von Baustellen leider zu ihrem Tagesgeschäft.

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