Maler, Stuckateure und Trockenbauer aufgepasst

Maler, Stuckateure und Trockenbauer aufgepasst

Staub-Grenzwerte für Baustellen sind seit Januar deutlich gesunken

Beim Abschleifen und Abfräsen von Putzen, beim anmischen von Farbe oder Mörtel, beim spachteln im Trockenbau: Maler, Stuckateure und Trockenbauer sind täglich mit Baustaub konfrontiert. Der ist alles andere gesund, so dass der Gesetzgeber vor Jahren einen Grenzwert für die Staubfraktion eingeführt und immer wieder abgesenkt hat. Seit  Januar 2019 gilt für besonders gefährliche Stäube ein Grenzwert von 1,25 mg/m³ verbindlich. Das ist weniger, als ein pulverisiertes Stück Würfelzucker. Die Einhaltung wird streng kontrolliert und Baustellen, die ohne staubmindernde Maßnahmen und überhöhtem Grenzwert angetroffen werden, dürfen sofort geschlossen werden. Tim-Olaf Böl, Seminarleiter „Staubfreies Arbeiten“ bei Team Direkt, erklärt, welche Schutzmaßnahmen Betriebe ergreifen sollten.

Auslöser schwerer Erkrankungen

Ein Großteil des durch Mund und Nase eingeatmeten Staubes ist relativ harmlos. Er bleibt an den Nasenhärchen oder den Schleimhäuten des Nasen-Rachenraums hängen und wird abgehustet. Dieser Staub wird als E-Staub (einatembarer Staub) bezeichnet. Es gibt aber auch Partikel, die nicht wieder abgehustet werden können. Sie werden Alveolengängige Stäube (A-Stäube) genannt, denn sie gelangen bis in die Lungenbläschen (Alveolen). Dort lagern sich die winzigen Partikel ab und können bei langfristiger Einwirkung zu einem fortschreitenden Umbau des Lungengewebes führen. Gefährlich sind besonders Stäube wie Quarz und Asbest, aber auch Holz- und Metallstäube. Schwere Atemwegs- und Lungenerkrankungen wie die Lungenfibrose, Silikose, Asbestose und sogar Lungenkrebs sind die Folge. Häufig treten Krankheitssymptome erst nach jahrelanger beschwerdefreier Zeit auf, teils erst im Rentenalter.

Der Gesetzgeber tritt auf den Plan

Aufgrund dieser Gesundheitsgefahr hat der Gesetzgeber Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) entwickelt. Die Richtlinie konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub. Zudem sind Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) definiert, die verhindern sollen, dass die Funktion der Atmungsorgane infolge allgemeiner Staubwirkung beeinträchtigt wird. Mit Verabschiedung der TRGS 900 im Jahr 2014 wurde der Grenzwert für A-Stäube auf 1,25 mg/m³ abgesenkt. Unter bestimmten Voraussetzungen durften Betriebe den alten Wert von 3,0 mg/m³ noch bis 31. Dezember 2018 erreichen. Seit 1. Januar 2019 ist aber auch damit endgültig Schluss: Auf Baustellen gilt für alle Gewerke ein verbindlicher AGW von 1,25 mg/m³ für A-Stäube.

Eine Überschreitung des Grenzwertes ist kurzfristig um das achtfache möglich. Für die Praxis bedeutet das: Bei achtfacher Überschreitung der Staubexposition von 1,25 mg/m³ viermal pro Schicht über 15 Minuten darf in einer Schicht keine weitere Exposition mehr erfolgen, da sonst der AGW überschritten wird. Führt man sich vor Augen, dass beispielsweise beim Putz abschlagen 12,5mg/m², beim Schleifen im Trockenbau 29,8 mg/m² oder beim Reinigen mit dem Besen 8,4 mg/m² A-Staub freigesetzt werden, dürfte schnell klar werden, dass der gesetzliche Grenzwert ohne intensive technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen nicht erreicht wird.

Abschotten, Absaugen, Filtern: Der Weg zur staubfreien Baustelle

Handwerksbetriebe müssen spätestens jetzt das Staubungsverhalten auf ihren Baustellen kritisch unter die Lupe zu nehmen und die vorliegende Gefährdungsbeurteilung für staubbelastende Tätigkeiten und Verfahren überprüfen. Hierfür lohnt ein Blick auf das erweiterte Sicherheitsdatenblatt, die Expositionsszenarien oder auf Hinweise der Hersteller. Gegebenenfalls muss die Staubkonzentration in der Atemluft mit Staubmessgeräten messen. Dann kann gehandelt werden: Der Ersatz von stark staubenden Stoffen durch staubärmere Materialien ist genauso obligatorisch wie das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung – insbesondere von Atemschutzmasken. Um die neuen Grenzwerte einhalten zu können genügt dies jedoch nicht. Um die Staubbelastung effektiv zu mindern, müssen zusätzlich technische Lösungen und Verfahren eingesetzt werden. Auf der sicheren Seite sind Handwerker, die auf eine Kombination aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Abschottungsmaßnahmen setzen.

Bau-Entstauber ersetzen dabei den Besen auf jeder Baustelle. Die Geräte sehen aus wie herkömmliche Staubsauger, erfüllen mit ihren leistungsstarken Filtern jedoch die Voraussetzungen der Staubklasse M. Damit dürfen sie auf jeder Baustelle eingesetzt werden, auf der quarz- und bleihaltige Stäube entstehen und sind geeignet zum Aufsaugen von Holzstaub und Mineralwolle. Da Bau-Entstauber mit handgeführten Arbeitsmaschinen verbunden werden können, lässt sich Staub direkt an seiner Entstehungsstelle absaugen und gelangt gar nicht erst in die Umgebungsluft. Insbesondere bei Abbrucharbeiten reicht dies jedoch noch nicht. Hier entsteht soviel Staub, dass auch die Umgebungsluft gefiltert werden muss. Zusätzliche Abschottungsmaßnahmen sind Pflicht. Der Einsatz von Luftreinigern verhindert die Ausbreitung von Staub über den Arbeitsbereich hinaus. Ihre hohe Filterleistung (HEPA 13) filtert Schadstoffe aus der Luft heraus. Ein Luftreiniger kann im staubigen Raum selbst, oder, bei Platzmangel, davor positioniert werden, solange der Ansaugschlauch des Geräts Nahe der Staubaustrittsstelle positioniert wird. Voraussetzung für den Einsatz eines Luftreinigers ist die Abgrenzung des Arbeitsbereiches von anderen Räumen, beispielsweise mittels mobiler Staubschutzwände oder durch den Ersatz von Türblättern durch Staubschutztüren.

Investitionskosten amortisieren sich schnell

Ganz billig ist die Anschaffung ein solches Pakets aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Staubschutzwand zwar nicht – um die 3000 Euro müssen Betriebe dafür investieren. Die BG Bau fördert aber mit Zuschüssen von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises eine Reihe staubarmer Technik unterschiedlichster Hersteller, darunter auch Arbeitsmittel und Maschinen von Team Direkt. Das Unternehmen unterstützt Handwerker sowohl mit Weiterbildungsmaßnahmen rund um das Thema „staubfreies Arbeiten“ als auch mit Verbrauchsmaterialien und technischen Geräten darin, eine staubfreie Baustelle einzurichten. Handwerker, die ihr Image ändern und auf staubarmes Arbeiten umstellen, begeistern aber auch ihre Kunden. Denn Staub, Schmutz und Angst vor Schäden sind das größte Hemmnis, Sanierungsmaßnahmen auf die lange Bank zu schieben. Als Marketinginstrument ist Staubschutz deshalb ein ebenso wichtiges Argument wie die Gesundheit: Nichts spricht dagegen, staubfreies Arbeiten in die Handwerksleistung einzukalkulieren und mit einem Mehrbetrag in Rechnung zu stellen. Zwischen 200 bis 500 Euro, je nach Größe der Baustelle, dürfen es sein. Die Kosten sollten sich so binnen Ein- bis maximal Zweijahresfrist amortisieren.

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