Sanieren bei laufendem Betrieb: Staubemission durch Abschirmen, Aufsaugen und Abscheiden verhindern

Sanieren bei laufendem Betrieb: Staubemission durch Abschirmen, Aufsaugen und Abscheiden verhindern

Ob Kita, Museum, Seniorenheim oder Anwaltskanzlei: Immer häufiger werden Gebäude während des laufenden Betriebs umgebaut. Dabei ist die Renovierung oder Sanierung unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs eine Herausforderung nicht nur für Bauherren, sondern auch für ausführende Handwerker. Denn sie bedeutet einen Mehraufwand und Belastung für alle Beteiligte im Vergleich zur Sanierung von nicht genutzten Gebäuden.

Es müssen nämlich nicht nur sämtliche sicherheitstechnische Belange, wie ein weiterhin funktionierender Brandschutz, die Heizung, Lüftung, Elektro- und Sanitäranlagen, während der Bauarbeiten für die Nutzer gewährleistet sein. Auch Beeinträchtigungen durch Staub und Schmutz müssen weitgehend vermieden werden: Durch Schleifen, Bohren und Sägen entstehen viel Staub und Schmutz, die schnell und wirksam abgeschottet werden müssen, damit sie sich nicht im gesamten Raum oder Gebäude ausbreiten.

Insbesondere Feinstaub dringt nicht nur in jeden Winkel und führt zu nur schwer entfernbaren Verschmutzungen. Von ihm geht auch eine nicht zu unterschätzende Gesundheitsbelastung aus, der sowohl Sie als ausführender Handwerker als auch der Bauherr und dessen Beschäftigte und Kunden ausgesetzt sind.

Deshalb reicht „Kehren und Fenster auf“ nicht aus

Erste Maßnahme zur Reduzierung von Staub ist es, Besen und Schaufel von der Baustelle zu verbannen. Tatsächlich ist Kehren mit dem Besen schon seit Jahren verboten. Denn dadurch wirdder gefährliche Feinstaub nur aufgewirbelt und verbleibt über Stunden in der Umgebungsluft: Insbesondere die ganz feinen Stäube, wie Quarzstaub, sind gerade einmal 1 bis 2 μm groß und brauchen bis zu sieben Stunden, um einen Meter abzusinken. Wird also Mittags gekehrt, atmet die gesamte Schicht den Rest des Tages die Stäube ein. Und das ist hochgefährlich, da sich Feinstäube in der Lunge festsetzen und zu einer Staub­lungen­erkrankung und sogar zu einem Lungenkrebs führen können.

Bau-Entstauber saugen Staub an der Entstehungsstelle auf

Um den Einsatz von Bau-Entstaubern, die anfallenden Baustaub schon an der Entstehungsstelle aufsaugen, kommen Handwerksbetriebe also kaum herum. Da sie direkt am handgeführten Elektrowerkzeug angeschlossen werden können, wird eine Ausbreitung von Staubemissionen verhindert. Bau-Entstauber können aber auch zu Reinigungszwecken des Arbeitsbereiches verwendet werden. Achten Sie bei Anschaffung eines Bau-Entstaubers bitte darauf, dass die Geräte ohne Behälterentleerung mindestens eine halbe Stunde auf hohem Niveau funktionieren. Außerdem sollten sie nicht nur zum Aufsaugen von Staub, sondern auch zum Absaugen an Elektrowerkzeugen geeignet sein.

Luftreiniger

In Fällen mit hoher Staubemission haben außerdem Luftreiniger eine unterstützende Reinigungsfunktion: Sie filtern die staubhaltige Luft aus schlecht belüfteten Arbeitsbereichen oder Räumen und führen sie sauber wieder aus. Hierzu wird die Ansaugöffnung im Arbeitsbereich angeordnet. Zusätzlich erzeugen Luftreiniger einen Luftstrom, der Frischluft zum Arbeitsplatz führt und einer Ausbreitung von Stäuben entgegenwirkt.

Staubschutz-Trennwände

Um für eine schnelle und komplett staubfreie Abtrennung von Räumen und Arbeitsbereichen ohne Beschädigungen der Decken und Wände zu sorgen und ein staubfreies Arbeiten zu ermöglichen, sind  Staubschutz-Trennwände perfekt geeignet: Die Zone, in der gearbeitet wird, wird vom Rest des Gebäudes staubdicht abgeschirmt und Staub, Schmutz und Zugluft werden von anderen Räumen ferngehalten. Während auf der einen Seite also umgebaut wird, können auf der anderen Seite die alltäglichen Aktivitäten ganz normal weitergehen.

Mit der Kombination aus Trennwand, Bau-Entstauber und Luftreiniger schlagen Sie also drei Fliegen mit einer Klappe: Sie halten Vorgaben und Maßnahmen zum Arbeitsschutz ihrer Angestellten sowie zum Gesundheitsschutz aller Beteiligten ein und schützen sich obendrein vor Regress bei Schäden von Kundeneigentum.

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