STOP: Diese Schutzmaßnahmen helfen im Kampf gegen Baustaub

STOP: Diese Schutzmaßnahmen helfen im Kampf gegen Baustaub

Seit dem 1. Januar 2019 gilt auf Baustellen und Werkstätten der neue Grenzwert von 1,25 mg/m³ für A-Stäube. Das sind mehr als 50 % weniger als beim bis dato gültigen „alten“ Grenzwert von 3 mg/m³.

Lange waren die Gesundheitsrisiken durch Staub unterschätzt, wohingegen die Berufskrankheiten infolge von Baustaub Jahr für Jahr zunahmen. Schließlich sah sich der Gesetzgeber in der Pflicht die Grenzwerte für Stäube am Arbeitsplatz nach unten anzupassen.

Die Ermittlung eines Messwertes, aus dem sich das Gesundheitsrisiko Staub ableiten lässt, sowie dessen Bewertung ist keine leichte Aufgabe. Der Staubanteil in der Luft schwankt und auch die Zusammensetzung der Staubfraktion, die Dichte der Staubpartikel und deren Löslichkeit spielen eine Rolle. Unterstützung finden Handwerker in der Regel bei den Berufsgenossenschaften – selbstverständlich können Sie jederzeit auch unsere Berater von Team Direkt ansprechen.

In jedem Fall müssen Sie die Gefährdungsbeurteilungen sowie die Wirksamkeit ihrer Schutzmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls weitere, technische Maßnahmen festlegen. Es genügt jedenfalls nicht, Atemschutz bereitzustellen: Feiner Staub braucht sieben Stunden, um einen Meter abzusinken – das ist eine ganzer Arbeitstag. Und nun seien Sie ehrlich: Tragen Sie Ihre Atemschutzmaske wirklich den ganzen Tag?

Diese Schutzmaßnahmen nach der (S)TOP-Rangfolge sollten Sie ergreifen:

S für Substitution:
 Wechseln Sie zu Arbeitsmitteln, Materialien oder Arbeitsverfahren, bei denen die Staubbelastung geringer ist. Verwenden Sie beispielsweise staubarmen Fliesenkleber, weichen Sie auf Rohstoffe in Pasten- oder Pelletform aus und arbeiten Sie, wenn möglich, im Nassverfahren.
    
T für technische Maßnahmen:  Ohne technische Hilfsmittel werden Sie den Staub-Grenzwert nicht erreichen können. Setzen Sie deshalb bei Ihren Arbeiten mindestens Arbeitsgeräte ein, die den Staub direkt an seiner Emissionsquelle absaugen oder rüsten Sie handgeführte Maschinen mit einem Entstauber nach, die mindestens der Staubklasse M entsprechen. Mehr Infos zu diesem Thema und unsere Angebote finden Sie hier.

Allein einen Baustaubsauger einzusetzen reicht nicht, warten Sie (oder lassen Sie warten) die Absaugungen regelmäßig. Nutzen Sie mobile Staubschutzwände, um den Arbeitsbereich von anderen Räumen abzuschotten und greifen Sie bei erhöhter Staubentwicklung zusätzlich auch auf Luftreiniger zurück.

Unser Tipp: Achten Sie bereits beim Kauf von Maschinen und Werkzeugen darauf, dass diese ein staubarmes Arbeiten ermöglichen. Wir führen in unserem Sortiment Maschinen unterschiedlicher Hersteller, mit denen Sie staubfrei arbeiten können. Sprechen Sie uns an. Zudem unterstützen die Berufsgenossenschaften die Anschaffung solcher Geräte und Maschinen finanziell. Die BG Bau beispielsweise fördert Baustaubsauger, Luftreiniger und Schutzvliese – auch aus unserem Sortiment.    
    
O für organisatorische Maßnahmen:
Teilen Sie besonders staubende Tätigkeiten so ein, dass nur wenige Mitarbeiter für möglichst kurze Zeiten einer Staubbelastung  ausgesetzt sind. Bitte vermeiden Sie in jedem Fall das Kehren mit dem Besen (das ist sogar verboten!) und reinigen Nass. Halten Sie Arbeits- von Straßenkleidung strikt getrennt und unterlassen Sie es bitte, in Ihrer Arbeitskleidung den Heimweg anzutreten.    
    
P für personenbezogene Maßnahmen:
Stellen Sie Atemschutz-Masken zur Verfügung, mit denen Ihre Mitarbeiter auch bequem über mehrere Stunden hinweg arbeiten können. Eine dieser Masken ist beispielsweise unsere AIR+Smart Maske, die über einen weltweit ersten abnehmbaren Mikro-Ventilator verfügt. Dieser verhindert das Aufstauen von Wärme, Feuchtigkeit und Kohlendioxid im Innern der Schutzmaske. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zudem regelmäßig im fachgerechten Benutzen und kontrollieren Sie das (korrekte) Tragen.


Zudem gilt: Wer die Staubgrenzwerte nicht einhalten kann, für den ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge für die Mitarbeiter obligatorisch.

Nehmen Sie die Vorgaben zum Staubschutz bitte ernst – immerhin geht es um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Und wenn das nicht reicht: Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben zum Staub-Grenzwert streng. Wer bei Kontrollen ohne entsprechende Maßnahmen angetroffen wird, dem droht die sofortige Stilllegung seiner Baustelle.

In den Technischen Regeln für Gefahrstoffe finden Sie weitere Informationen zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Staubbelastung:

TRGS 402 „”Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition”

TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“

TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, insbesondere Kap. 2.4

TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“

TRGS 553 „Holzstaub“

TRGS 559 „Mineralischer Staub“

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Unsere kompetenten Team Direkt Fachberater stehen Ihnen für Ihre Anliegen und Produktvorführungen rund um das Thema Schutz vor Schmutz und Schäden für Handwerker gern persönlich zur Verfügung: Fachberater
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